Bitte kein Grabschmuck auf Rasen- und Baumgräbern!
Der Frühling ist da und die Zeit der Rasenpflege durch die Gemeinde beginnt.
Immer wieder müssen wir feststellen, dass auf der Grabfläche der Rasen- und Baumgräber diverser Grabschmuck (Blumen, Pflanzenschalen, Vasen, Gestecke, Kerzen, Figuren usw.) niedergelegt wird.
Dies erschwert die Pflege- und Mäharbeiten durch das Bauhof-Team.
Nochmals wollen wir darauf hinweisen, dass nach § 14 b Absatz 4 und § 14 c Absatz 3 der Friedhofsordnung der Gemeinde Weil im Schönbuch Grabschmuck auf der Rasenfläche oder den Grabtafeln nicht zulässig ist, sondern nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (z.B. Pflasterstein-Rondelle).
Wir behalten uns vor, unzulässigen Grabschmuck ggf. zu entfernen.
Danke für Ihr Verständnis!
Ihre Gemeinde Weil im Schönbuch
Friedhofsverwaltung
So ist es richtig!
Der Grabschmuck ist auf der dafür vorgesehenen Fläche.