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Ortsnachricht

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2020


Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Neuweiler und Breitenstein
Programmjahr 2020 - Informationen

 
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz: ELR) ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, mit dem Ziel, die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Orte zu unterstützen. Über das ELR können private Einzelmaßnahmen und strukturverbessernde Maßnahmen gefördert werden.
 
In der jüngeren Vergangenheit berücksichtigte das Land einige Maßnahmen in Breitenstein. Dies ist ein Erfolg, auf diesen wollen wir weiter aufbauen.
 
Wir möchten an dieser Stelle darüber informieren, dass die Möglichkeit besteht, ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
 
Im ELR-Programm werden gefördert:
·         die Umnutzung leer stehender Gebäude und Gebäudeteile, wie z.B. die Umnutzung von Scheunen und Wirtschaftsgebäuden zu Wohnzwecken (unabhängig vom Baujahr)
·         die umfassende Modernisierung von Wohngebäuden, um zeitgemäße Wohnverhältnisse zu schaffen
·         die Neubebauung von untergenutzten innerörtlichen Grundstücken mit ortsangepassten Gebäuden, sofern das Grundstück bereits bebaut ist (Baulücken).
·         Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt in der Regel für den Fördertatbestand Wohnen 30%. Der Förderhöchstbetrag hängt vom Fördertatbestand ab.
 
Weitere Förderschwerpunkte sind:

Förderschwerpunkt Arbeiten – Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben
Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen – Maßnahmen zur Förderung des Gemeinschaftslebens in der Gemeinde, Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen
Förderschwerpunkt Grundversorgung – Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
 
Wir möchten gerne Eigentümern, die im Jahr 2020 in Neuweiler oder Breitenstein eine der oben genannten Maßnahme beginnen möchten, die Gelegenheit bieten, bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch Fördermöglichkeiten zu erörtern. Gebäude Baujahr ca. vor 1970.
 
Hierzu bietet die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, als von der Gemeinde beauftragter Betreuer des ELR-Programms, persönliche Beratungsgespräche an.
Frau Michaele Ott, die diese Gespräche mit Ihnen führen wird, kommt direkt zu Ihrem Gebäude, um sich ein Bild machen zu können und um mit Ihnen Ihre Fördermöglichkeiten zu besprechen.
 
Die Termine können telefonisch oder auch gerne per E-Mail mit Frau Ott vereinbart werden.
Frau Ott steht Ihnen unter der Telefonnummer 0711/6677-3209 oder der E-Mail-Adresse michaele.ott(at)landsiedlung.de hierfür zur Verfügung.
 
Auch Frau Löffler von der Gemeindeverwaltung steht Ihnen bei Rückfragen zum Thema ELR gerne zur Verfügung. Telefonisch ist sie unter 07157/1290-62 zur erreichen, ihre E-Mail-Adresse lautet ulrike.loeffler(at)weil-im-schoenbuch.de .
 
Die weitere Vorgehensweise der Antragstellung wird Ihnen in diesem Einzelgespräch erläutert.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die notwendigen Antragsunterlagen mit allen Anlagen bis zum 02. August 2019 bei der Gemeinde vorliegen müssen.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass vor einer Entscheidung über Ihren Antrag nicht mit der beantragten Maßnahme begonnen werden darf. Mit einer Entscheidung des Landes über die ELR-Anträge ist im Februar 2020 zu rechnen.
 
Wir möchten Sie gerne dazu ermuntern, eine Antragstellung im ELR-Programm in Betracht zu ziehen und als ersten Schritt das Angebot der persönlichen Beratung zu nutzen.
 
Ihr Engagement wird sich – bei einer Aufnahme in das ELR-Programm – in mehrfacher Hinsicht lohnen, daher hoffen wir, dass Sie diese Chance ergreifen!